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Fragenkatalog | Frage 5

31.08.2015

Fragenkatalog | Frage 5
Fragenkatalog | Frage 5

Frage 5:
Das Vorhalten kommunaler Schwimmbäder bzw. Lehrschwimmbecken ist keine Pflichtaufgabe der Städte und Gemeinden. Aber könnte nicht der Kreis Kleve den Schwimmunterricht sicherstellen durch den Bau bzw. die Übernahme kleinerer Hallenbäder bzw. Lehrschwimmbecken, denn Kinder sollten spätestens mit Ende des zweiten Grundschuljahres Schwimmen gelernt haben? Und die Kosten würden gerechter als heute auf alle Kommunen des Kreises verteilt, oder?

Antwort von Herrn Dr. Ramacher (B90/Die Grünen):

Die Organisation von Schulsport inklusive Schwimmen würde ich dennoch zunächst mal für eine Aufgabe der Schulträger halten. Das ist z.T. auch intrakommunal zu regeln, wie derzeit schon praktiziert. Dazu bedarf es aus meiner Sicht auch eher keiner Koordination durch den Kreis. Hinsichtlich der Finanzierung wäre es wichtiger gemeinsam eine tragbare Finanzausstattung der Kommunen und des Kreises zu erreichen, die diese Aufgabe mit ermöglicht.

Antwort von Herrn Franken (SPD):

Dies ist natürlich eine sehr defizile Frage. Es gibt natürlich in vielen Bereichen eine funktionierende Schwimmbäderlandschaft, auch mit Lehrschwimmbecken. Besonders im südlichen Teil des Kreises haben wir defizitäre Strukturen. Ob der Bau von einem kleineren Schwimmbad mit Lehrschwimm-becken in Kreisträgerschaft -mit der Folge einer Verteilung der Kosten über die Kreisumlage bzw. einer differenzierten Kreisumlage für die betroffenen Kommunen- hier der Weisheit letzter Schluss ist, vermag ich derzeit nicht zu beurteilen. Vielmehr würde ich hier den Ausbau interkommunaler Zusammenarbeit sehen um bestehende Schwimmbäder eine höhere Auslastung und Effizienz zu geben. Ohne grundlegende Kenntnis der genauen Fakten möchte ich hier keine abschließende Antwort geben.

Antwort Herr Preußer (DIE LINKE):

Ja, das ist eine gute Idee und würde ich sofort aufgreifen. Die Privatisierung (auch durch Fördervereine) kann nicht der Weg sein, Sport und Freizeitstätten zu betreiben und der Bevölkerung anzubieten, wie es bisher bei einigen Gemeinden so üblich ist.

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