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Anfrage Schadenersatzklage gegen Autokonzerne in Sachen Dieselfahrzeuge

15.03.2019

Aufgrund eines Presseartikels vom 18.12.2018

https://rp-online.de/nrw/landespolitik/dieselskandal-nrw-prueft-klage-auf-schadenersatz-gegen-fahrzeug-hersteller_aid-35162303

haben die Vereinigten Wählergemeinschaften folgende Anfrage gestellt:

Sehr geehrter Herr Landrat Spreen,


am 17.12.2018 konnte man in den Medien lesen, dass das Land NRW prüft, ob es Klage gegen die
Autobauer einreicht. Im Raum stehen Schadenersatzansprüche wegen alter Dieselfahrzeuge die
nur die Euro-Norm drei, vier und fünf erfüllen. Auch wenn im Kreis Kleve noch keine Fahrverbotszonen eingerichtet wurden, muss der Steuerzahler feststellen, dass Dieselfahrzeuge derzeit einem
großen Wertverlust unterliegen. Dazu stellen wir folgende Fragen an Sie:


- Wie viele Dieselfahrzeuge mit der unzureichenden Euro-Norm drei, vier und fünf befinden sich im
Fuhrpark des Kreis Kleve? Ebenfalls bitten wir um Auflistung, wo die Fahrzeuge eingesetzt werden.
- Welche Maßnahmen hat die Kreisverwaltung bisher unternommen, um von dem treuhänderisch
verwalteten Vermögen des Steuerzahlers, Schaden abzuwenden? Wurden eigene Ansprüche gegen die Hersteller der Fahrzeuge in der Kreisverwaltung geprüft?


- Der ehemalige Prof. Dr. Martin Morlok von der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, nimmt die
deutschen Kommunen in die Pflicht, eigene Ansprüche gegen die Hersteller zu prüfen. Er verweist
mit deutlichen Worten darauf, dass die Kommunen in dieser Sache kein Wahlrecht haben. Wurde
der zuständige Ausschuss- oder der Kreistag des Kreis Kleve über diese Sichtweise informiert?
Gibt es bereits einen Beschluss des Kreistages, rechtliche Schritte oder eine Klage gegen die Hersteller einzureichen?


- In den Medien wurde bisher mehrfach mitgeteilt, dass nur bis zum 31.12.2018 Schadenersatzansprüche bei Gericht angemeldet werden können. Ansonsten droht Verjährung! Bedeutet dies, dass
nach Ablauf der Frist die Kommunen keine Schadenersatzansprüche mehr stellen können? Gilt für
die Kreisverwaltung eine andere Frist?

- Wurden die Städte und Gemeinden des Kreis Kleve, im Rahmen einer Bürgermeisterkonferenz auf die drohende Problematik aufmerksam gemacht?

- Ist Ihnen bekannt, ob die Bürgermeister der Städte und Gemeinden des Kreis Kleve eigene Maß-
nahmen zur Wahrung der Verjährung ergriffen haben? Wenn ja, welche?

Eine Antwort des Landrates die Anfang des Jahres an unseren Vorsitzenden schickt wurde, ist aus Sicht der Wählergemeinschaften nicht ausreichend. Zur Zeit wird die Antwort geprüft. In Kürze folgen hierzu weitere Informationen.

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