11.04.2021
Resolution des Kreistages Kleve auf Rechtsanspruch des Verdienstausfalles für die Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen im Rahmen der Entschädigungsverordnung NRW
Resolution:
Der Kreistag Kleve fordert die Landesregierung NRW auf, die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit eine Ungleichbehandlung der Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen und der Betreuung von Kindern während der mandatsbedingen Abwesenheit vom Haushalt, im Rahmen der Entschädigungsverordnung NRW, abgestellt und geändert wird. Begründung Die Fraktionen von SPD, Grünen, FDP und der Gruppe Vereinigten Wählergemeinschaften im Kreistag des Kreises Kleve haben beantragt, über eine Neufassung der Hauptsatzung für den Kreis Kleve zu befinden. Dazu wurde dem Kreistag der Vorschlag einer Neufassung vorgelegt.
Die Kreisverwaltung hat nach Durchsicht der Neufassung der Hauptsatzung für den Kreis Kleve mitgeteilt, dass im § 17 Verdienstausfall der Absatz 9 nicht zulässig, und zu streichen sei.
Zitat: § 17 Abs. 9 der Neufassung der Hauptsatzung des Kreis Kleve: „Für Kosten einer notwendigen Betreuung oder Pflege von anderen Familienangehörigen gilt Absatz 8 analog.
Die Kreisverwaltung wurde daraufhin von Seiten der Politik darum gebeten beim Landkreistag NRW eine Stellungnahme zur Rechtslage einzuholen.
Zitat: Auszug aus der Mail-Anfrage der Verwaltung vom 25.01.2021: 2. Entschädigung der Kreistagsmitglieder: Seitens einiger Fraktionen, Gruppen und Kreistagsmitglieder besteht der Wunsch, die Regelungen des § 30 Abs. 4 KrO NRW mittels Hauptsatzung auf die Kosten einer notwendigen Betreuung oder Pflege von anderen Familienangehörigen zu übertragen. Die Verwaltung negiert eine entsprechende Möglichkeit. Nach hiesiger Rechtsauffassung sind die Entschädigungsregelungen der §§ 30 und 31 KrO NRW abschließend (siehe Urteil des OVG NRW vom 30.03.2004, Aktenzeichen 15 A 2360/02). Daher können der Kreis Kleve, aber auch die Fraktionen, keine weiteren Zuwendungen gewähren. Rechtspolitische Überlegungen, im Zuge der Kommunalverfassungsreform 2007 die Vorschrift zu Kinderbetreuungskosten auch auf die Betreuung von pflegebedürftigen Personen zu erweitern, hat der Gesetzgeber nicht weiterverfolgt. Aus Sicht des Kreises Kleve ist daher eine Hauptsatzungsregelung, die die Entschädigungsansprüche nach § 30 Abs. 4 KrO NRW auf die notwendige Betreuung und Pflege anderer Familienangehöriger erweitert, unzulässig / rechtswidrig. Ich darf Sie bitten mir mitzuteilen, ob diese Rechtsauffassung von Ihnen geteilt wird.
Der Landkreistag NRW hat auf diese Anfrage wie folgt Stellungnahme abgegeben.
Zitat: Auszug aus der Mail-Antwort des Landkreistag NRW vom 28.01.2021 Zu 2. Die Vorschriften zu den Entschädigungsregelungen der §§ 30 und 31 KrO NRW und der Entschädigungsverordnung sind abschließend. Dies ist ganz herrschende Auffassung in Rechtsprechung und der Kommentarliteratur. Eigenständige örtliche/kreisörtliche Regelungen, die nicht im Gesetz oder der Entschädigungsverordnung vorgesehen sind, können nicht getroffen werden. Entschädigungsansprüche für die Pflege von Angehörigen sind daher derzeit nicht durch Hauptsatzungsregelung normierbar.
Die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und die Gruppe Vereinigte Wählergemeinschaften im Kreistag des Kreises Kleve sehen in dieser Rechtsauslegung des Landkreistages NRW eine Ungleichbehandlung bei der Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen bei der mandatsbedingten Abwesenheit vom Haushalt. Hier sollten nach unserer Auffassung zwingend eine Anpassung in der Gesetzgebung der §§ 30 und 31 Kreisordnung NRW i.V.m. der Entschädigungsverordnung NRW vorgenommen werden.
Die Resolution richtet sich an:
Landesregierung Nordrhein-Westfalen Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen, Horionplatz l, 40213 Düsseldorf Landtag Nordrhein-Westfalen
Der Präsident des Landtags NRW, Platz des Landtags l, 40221 Düsseldorf
Darüber hinaus bitten wir die Landrätin, diese Resolution den Abgeordneten des Land- und Bundestages aus dem Kreis Kleve weiterzuleiten, damit auch diese sich im Sinne der Bürgerinnen und Bürger des Kreises Kleve der Resolution anschließen.Foto: Pixabay