15.03.2021
Antrag Gebührenverzicht bei Betriebsprüfungen im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung
Begründung:
Die Umsätze sind in fast allen gastronomischen Betrieben teils dramatisch gefallen. Diese machen
seit März 2020 nur noch einen Bruchteil vergangener Tage aus – so manches Unternehmen steht
vor dem Ruin oder ist bereits bankrott. Bund und Land haben zurecht finanzielle Hilfen
beschlossen. Viele Städte und Gemeinden haben in 2020 und für 2021 diese finanziellen Hilfen
erweitert und beschlossen, indem die Sondernutzungsgebühren für Biergärten und
Terrassengastronomie auf öffentlichen Straßen und Plätzen reduziert bzw. ganz zu erlassen.
Ein positives Signal an jene, die unter großen Zukunftssorgen leiden, wäre der Verzicht auf
Gebührenerhebung im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung des Kreises Kleve,
zumindest im Jahr 2021. Für sinnvoll halten wir dies allerdings nur dann, wenn im Rahmen der
Plan-Kontrolle weder ein Verstoß noch eine Beanstandung festgestellt worden ist.
Wir wissen natürlich, dass ein entsprechender Kreistagsbeschluss allein das wirtschaftliche
Überleben der Gastronomiebranche nicht sichern kann. Der Kreis könnte sich, ob der dramatischen
Situation, aber großzügig von seiner besten Seite zeigen.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt den Verzicht auf Gebührenerhebung im Rahmen der amtlichen
Lebensmittelkontrollen im Wirtschaftsjahr 2021, wenn während der Plan-Kontrolle weder ein
Verstoß noch eine Beanstandung festgestellt worden ist.
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