31.08.2015
Nach meinem Verständnis ist das Rettungswesen des Kreises (Pflichtaufgabe, Eigenbetrieb) einer Gebührensatzung nach KAG unterworfen. Insofern dürfen keine Überschüsse für andere Zwecke verwendet werden. Diese sind mit bei den Gebührenberechnungen der nächsten Jahre zu verrechnen, falls nach Endabrechnung der aktuellen Investitionen noch Überschüsse verbleiben
Der Rettungsdienst des Kreises Kleve wird als eigenbetriebliche Einrichtung geführt. Insofern ist es hier normal die Überschüsse in der Regel dem Gewinnvortrag hinzurechnen. Hierdurch erfolgt ja der Ausgleich zur Aktivseite der Bilanz. Die Überschüsse werden ja weitestgehend dazu verwandt Investitionen (wie z.B. die neuen Rettungswachen in Goch, Geldern und Rees) langfristig zu finanzieren, Kredite zu tilgen, gestiegene Personalaufwendungen auszugleichen usw.
Sofern die Finanzlage dieses Eigenbetriebs es zulässt würde ich gerne das Netz der Rettungswachen weiter ausbauen, damit die Rettungseinsätze weiter optimiert werden können.
Für die Einrichtung einer Verbaucherberatung, die bisher, auch aus Kostengründen, von der Kreisverwaltung (Landrat Spreen) und von den CDU-, FDP -Kreistagsfraktionen abgelehnt wurde!