01.09.2020
„Uns erreichen seit Tagen Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern, warum die Wahlkreise zum Teil nicht Kommunenbezogen, sondern Kommunenübergreifend eingeteilt wurden.
„Dies möchten wir gerne erläutern“ so Ralf Janssen Vorsitzender der Vereinigten Wählergemeinschaften Kreis Kleve. Die Wahlkreise wurden Anfang des Jahres aufgrund eines Gerichtsurteils neu zugeschnitten. In der Vergangenheit war es zulässig, dass die Anzahl der Stimmberechtigten pro Wahlbezirk um bis zu 25% voneinander abweichen konnten. Das Gericht stellte fest, dass die Abweichung der Wahlbezirke mit minimal 75% Stimmberechtigten und Wahlbezirken mit maximal 125% Stimmberechtigten eine zu starke Abweichung darstellt.
Seit dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs NRW ist eine Abweichung von nur noch 15% pro Wahlbezirk zulässig. Damit soll sichergestellt werden, dass jede abgegebene Stimme im Rahmen der Chancengleichheit eine etwa gleich starke Gewichtung erhält.
Dies betrifft die Kommunen Uedem, Kevelaer, Rheurdt, Issum Kerken, Wachtendonk, Straelen, Kalkar, Emmerich und Geldern. Hier fanden zum Teil deutliche Verschiebungen der Kreiswahlbezirke statt. So gehören Teile der Wahlbezirke von Emmerich zu Rees, ein Teil von Straelen zu Wachtendonk, ein Teil von Kevelaer zu Uedem, ein Teil von Issum und Kerken gehört zu Rheurdt und ein Teil von Kalkar zum Wahlbezirk Uedem.
Es kommt daher vor, dass z.B. im Südkreis unser Kandidat Peter Philipps aus Wachtendonk in Straelen auf dem Wahlzettel steht. Auch in den Ortsteilen Stenden und Rahm in Kerken steht für die Vereinigten Wählergemeinschaften Alf Bockheim aus Rheurdt auf dem Wahlzettel. Im Nordkreis steht Patricia Gerlings-Hellmanns die in Uedem kandidiert auch auf einigen Wahlzetteln in Kalkar. Auch in Rees steht der Emmericher Kandidat Sönke Giehl auf einigen Reeser Wahlzetteln.
Das Urteil ist unter dem Aktenzeichen: VerfGH 35/19 beim Verfassungsgerichtshof NRW öffentlich einsehbar.
Pressemitteilungen des Verfassungsgerichtshof NRW
Artikel in der Rheinschen Post: