25.03.2020
Vereinigte Wählergemeinschaften Kreis Kleve fordern die Verschiebung der Kommunalwahl in NRW
Mit Schreiben vom 19. März 2020 teilt der Landeswahlleiter Wolfgang Schellen mit, dass er zum jetzigen Zeitpunkt keine Veranlassung sehe, die für den 13. September 2020 terminierte Kommunalwahl in NRW zu verschieben.
In seinem Schreiben scheint er davon auszugehen, dass sich die „Corona-Krise“ bis zum 19. April 2020 entspannt. „Das sehen wir nicht so,“ sagt Ralf Janssen, Vorsitzender der Vereinigten Wählergemeinschaften Kreis Kleve. „In China grassiert das Virus bereits seit Ende Dezember 2019“.
„Keiner kann voraussagen, wie lange diese Situation noch anhält und wann die Wahlversammlungen stattfinden können. Um zur Wahl als neue Wählergemeinschaft antreten zu können, müssen Formalien erfüllt werden. Dazu zählt, eine Wahlversammlung abzuhalten und danach Unterstützer-Unterschriften sammeln. Die wichtigen Unterlagen müssen bis spätestens zum 16. Juli 2020 beim zuständigen Wahlleiter eingegangen sein. Dann darf kein Fehler in den Unterlagen vorliegen, sonst kommen sie zurück! Wir glauben nicht, dass diese Fristen einzuhalten sind, selbst wenn in ca. 4-6 Wochen, was sehr unwahrscheinlich ist, die Corona-Krise sich entspannt.“, so Janssen weiter.
Des Weiteren sieht der Landeswahlleiter kein Problem darin, dass die von uns zu sammelnden Unterstützungsunterschriften auch in einem Zeitrahmen von 3 statt 4 Monaten beizubringen sind. Ein Zeitrahmen der sehr optimistisch ist. Die Kreiswählergemeinschaft muss in 27 Wahlkreisen je 20 Unterschriften plus 100 Unterschriften für die Reserveliste sammeln.
Der Wahlausschuss im Kreis Kleve tagte erst am 20. März 2020. Die Veröffentlichung der Ergebnisse steht noch aus. Somit konnten wir weder eine Wahlversammlung bis dato abhalten noch Unterschriften sammeln, bevor Corona den Kreis Kleve erreichte. In Anbetracht dessen, dass wir die dafür benötigten Unterlagen erst nach erfolgter Wahlversammlung vom Kreiswahlleiter erhalten, diese dann noch geprüft werden müssen und wir erst danach losgehen können, halten wir dies für nicht leistbar. „Unter unseren Mitgliedern sind keine Berufspolitiker, die sich ihre Zeit frei einteilen können. „Wir sind Eltern und berufstätig, selbstständig, teils im Schichtdienst tätig und verrichten unser politisches Engagement ehrenamtlich in unserer Freizeit“.
Die Anmerkung des Landeswahlleiters, dass die Zahl der Unterstützerunterschriften ja nicht so hoch sei und die Gemeinden die Unterlagen ja kurzfristig prüfen könnten, halten wir für gewagt. Derzeit haben die Gemeinden, Städte und die Kreisverwaltung sicherlich andere Prioritäten. Städte und Gemeinden befinden sich derzeit im Krisenmodus, um der Epidemie Herr zu werden. Hinzu kommen die wirtschaftlichen Folgen und eine schier unüberschaubare Anzahl von Anfragen, die auf die Veraltung zurollt. Wer von „kurzen Verarbeitungsfristen“ spricht, vermittelt den Eindruck das Verwaltungsmitarbeiter Zeit hätten, das genaue Gegenteil ist der Fall! Zunehmend geht es auch um die Wirtschaftliche Situation von Unternehmen, Betrieben, Einzelhändlern und von Selbstständigen, mit der sich Verwaltungsmitarbeiter beschäftigen. Uns erreichen Meldungen das immer mehr Bürgerinnen und Bürger täglich versuchen die Verwaltungen telefonisch oder per Mail zu erreichen.
Sollten die Corona-Erkrankungen rückläufig sein, wird sicherlich noch einige Zeit vergehen, um wichtige Dinge in den Verwaltungen nachzuarbeiten. Diese Arbeit macht sich auch nicht von allein.
„Nicht nur wir als Kreiswählergemeinschaft sind betroffen, sondern noch viele weitere neu gegründete Wählergemeinschaften in NRW. Seit der letzten Kommunalwahl haben sich in Nordrhein-Westfalen etliche neue Wählergruppen und politische Vereine gegründet, die zu den kommenden Kommunalwahlen im September 2020 antreten wollen. Allein im Kreis Kleve sind aktuell drei neue Wählergemeinschaften bereits gegründet, zwei müssen ihre Gründungsversammlungen auf unbestimmte Zeit verschieben. Zudem sind Zusammenkünfte in Vereinen derzeit per „Allgemeinverfügung“ untersagt. Diesen neuen Wählergemeinschaften ist kaum zu vermitteln das NRW Ministerpräsident Armin Laschet Versammlungsverbote ausspricht, der Landeswahlleiter aber das genau Gegenteil vermittelt, Zitat: „Die Aufstellungsversammlung stellt sich daher als notwendige Präsenzveranstaltung dar, auf die vor der Wahl nicht verzichtet werden kann. Zitat Ende“, so Stephan Heintze aus Straelen, stellvertretender Vorsitzender der Vereinigten Wählergemeinschaften Kreis Kleve.
Es gibt aktuell andere wichtige Dinge in unserem Land als die Kommunalwahl. Wir haben funktionierende Gemeinde-/Stadträte und einen Kreistag. Diese könnten ohne Probleme auch weiter agieren, wenn sich das Datum um einige Zeit verschiebt. Das Argument von Herrn Schellen, er gehe davon aus, dass die Aufstellungsversammlungen unter Berücksichtigung ihrer verfassungsrechtlichen Bedeutung von den Veranstaltungsverboten ausgenommen sein, halten wir für fahrlässig.
„Im Sinne der Vernunft, der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger und den Mitgliedern der Wählergemeinschaften, halten wir es daher für dringend erforderlich, die Kommunalwahl 2020 in das Jahr 2021 zu verschieben.“, so Stephan Heintze stellvertretender Vorsitzender der Vereinigten Wählergemeinschaften. Ein entsprechendes Schreiben habe der Vorstand an den Landeswahlleiter und Ministerpräsident Armin Laschet geschickt.
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