05.01.2019
Sehr geehrter Herr Landrat Spreen,
zum 1. Januar 2019 tritt in Deutschland das neue Verpackungsgesetz in Kraft.
Wie Ihnen bestimmt bekannt sein dürfte, erhebt und verarbeitet die „Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister“ in Osnabrück, zukünftig sämtliche Daten aller Unternehmen im Rahmen der Registrierung. Dazu stellen wir folgende Fragen an Sie:
- Inwieweit und in welchem Umfang wird die Kreisverwaltung Kleve zukünftig die gesammelten Daten überprüfen? Ist eine permanente oder stichprobenartige Überprüfung vorgesehen?
- Ist bereits absehbar, wie viele Mitarbeiter sich zukünftig in der Kreisverwaltung um dieses Thema kümmern werden? Gibt es eventuell bereits eine Abteilung für diese Zuständigkeit? Sind Neueistellungen nötig oder dazu bereits geplant?
- Werden die in der zentralisierten Datenbank erhobenen Angaben, ob alle Beteiligten ihre Mengen rechtskonform gemeldet haben, automatisch der Kreisverwaltung zur Weiterverarbeitung und Kontrolle zur Verfügung gestellt? Oder beschränken sich die Informationen nur auf gemeldete Verstöße?
- Wie lange müssen Unterlagen, die für eine Prüfung benötigt werden, zukünftig aufgehoben werden? Sind dies drei, fünf oder gar mehr Jahre? Damit verbunden ist die Frage, wie lange Rückwirkend, übermittelte Daten überprüft werden.
- Ist Ihnen bekannt, ob die Wirtschaftsförderung Kreis Kleve GmbH die Unternehmen im Kreisgebiet zu diesem Thema angeschrieben und informiert hat? Es scheint eine große Verunsicherung in den Betrieben zu geben, wer zukünftig von diesem Gesetz betroffen ist und wer nicht?!