09.08.2022
Wählergemeinschaften laden Stefan Welberts und Guido Winkmann zur Mitgliederversammlung ein.
Rufe aus den Wählergemeinschaften nach Guido Winkmann werden lauter
Gemeinsam erarbeiteter Vorschlag der Partner der Listenverbindung erzeugt geteiltes Echo
Auf der kommenden Mitgliederversammlung und der daran anschließenden Wahlversammlung am 13.08.2022 wird es einen weiteren Kandidaten geben. Dazu liegt nun dem Vorstand der Vereinigten Wählergemeinschaften ein Antrag vor.
Die Vereinigten Wählergemeinschaften weisen darauf hin, dass die Empfehlung des gemeinsamen Kandidaten der Partner der Listenverbindung, Stefan Welberts, zunächst am 13.08.2022 in Weeze bestätigt werden muss. Wir haben ein äußerst vertrauensvolles, aber auch sehr komplexes Verfahren innerhalb der Listenverbindung zur Findung eines gemeinsamen Kandidaten durchgeführt - In der Listenverbindung haben wir uns gegenseitiges Vertrauen zugesichert. Aus diesem Grund konnten unsere örtlichen Mitglieder bis dato nicht in dem Maße informiert und eingebunden werden, wie wir es normalerweise machen. Natürlich - und das ist unsere ganz große Stärke - entscheiden die Mitglieder. Ob der Kandidat von den Mitgliedern bestätigt und gewählt wird, liegt nun in ihren Händen.
Feststeht, das beim Vorstand ein Antrag eingegangen ist, um einen weiteren Kandidaten zur Mitgliederversammlung und anschließenden Wahlversammlung einzuladen. Dies ist der unabhängige Landratskandidat Guido Winkmann. Der Vorstand hat dazu zunächst den Antrag nach Satzungsrecht geprüft und diesen zugelassen. Es wurde bereits telefonisch das Gespräch mit Guido Winkmann gesucht und die Einladung ausgesprochen. Stefan Welberts wurde im Gespräch informiert das sich auch Guido Winkmann an diesem Tag vorstellen wird. Herr Winkmann hat mitgeteilt sehr gerne in die Sitzung zu kommen um sich neben Stefan Welberts in einer Vorstellungsrunde den Mitgliedern der Vereinigten Wählergemeinschaften zu präsentieren.
Darüber hinaus möchte der Vorstand noch einmal betonen das bis zur Wahlversammlung sich weitere Kandidatinnen und Kandidaten aus den Reihen der Wählergemeinschaften bewerben können. Auch wenn dies unwahrscheinlich ist sieht das Kommunalwahlgesetz NRW dies ausdrücklich so vor.