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Anfrage - Seniorenwohnen / Betreutes Wohnen

29.03.2021

Anfrage - Seniorenwohnen / Betreutes Wohnen

Sehr geehrte Frau Landrätin,
hiermit legt die Gruppe Vereinigte Wählergemeinschaften Ihnen folgende Anfrage zur weiteren
Bearbeitung vor.

Der Begriff des "Betreuten Wohnens" ist gesetzlich nicht definiert. Dahinter können sich alle
möglichen Wohnformen unterschiedlicher Qualität verbergen. Deshalb sind am Markt befindliche
Angebote nicht immer transparent.

Die Norm DIN 77800 (September 2009) kann hier helfen, Qualität zu erkennen. Sie setzt einen
bundesweiten Standard mit klaren Anforderungen an die Dienstleistungen, den Wohnraum und die
Vertragsgestaltung. Die Norm ist nicht rechtsverbindlich, interessierte Anbieter können die
Angebote aber durch den TÜV Rheinland zertifizieren lassen.

Die Zertifizierung ist also für Interessentinnen und Interessenten ein Hinweis, dass (nicht
rechtsverbindliche) Mindeststandards eingehalten werden.

Wir haben daher folgende Fragen:

1. Wie viele Einrichtungen unter dem Begriff „Betreutes Wohnen“ für alte und Pflegebedürftige
Personen gibt es im Kreis Kleve?

2. Gibt es eine zentrale Anlaufstelle in der Kreisverwaltung für Personen die Fragen dazu haben?

3. Ist der Verwaltung bekannt, wie viele Wohneinheiten es für „Wohnen in eigener barrierefreier
Wohnung“ im Kreis Kleve gibt?

4. Gibt es dazu eine Auflistung?

Fotoquelle: Pixabay

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