20.03.2021
Kreis Kleve soll Gastronomie helfen - Gebührenfreiheit bei Lebensmittelkontrollen beantragt
Was sie vor den letzten Kommunalwahlen versprochen hatten, dass wollen die „Vereinigten
Wählergemeinschaften Kreis Kleve“ nach den Wahlen einhalten. „Glaubwürdigkeit ist in der Politik
das höchste Gut. Das erfahren wir hautnah in jeder Gemeinde und jeder Stadt, jeden Tag, wenn
man mit den BürgerInnen spricht“, sagt, Ralf Janssen, Vorsitzender der „Gruppe Vereinigte
Wählergemeinschaften“ im Kreistag Kleve.
Und genau deshalb hätten sie den Antrag, auf die Gebührenerhebung im Rahmen der amtlichen
Lebensmittelüberwachung während der Corona-Pandemie im Kreis Kleve zu verzichten, jetzt bei
der Landrätin zur Beschlussfassung im Kreistag eingereicht.
Schon im Wahlkampf hatte ein Kreistags-Kandidat der Vereinigten Wählergemeinschaften, der
selbst Geschäftsführer eines mit langer Tradition ausgestatteten Cafe-Konditorei-Betriebes aus
Kevelaer ist – auch aus eigener Erfahrung – öffentlich beklagt, dass die Umsätze in fast allen
gastronomischen Betrieben nur noch einen Bruchteil vergangener Tage ausmachen würden.
Weil diese Situation nicht besser, sondern eher noch schlechter geworden ist, wollen die
Vereinigten Wählergemeinschaften die stark betroffenen Unternehmen unterstützen. „Weil wir nicht
die schwarzen Schafe der Branche belohnen wollen, sollen nur jene Betriebe davon profitieren, die
bei den Plan-Kontrollen keinerlei Beanstandungen erhalten,“ sagt Kreistagsmitglied Patricia
Gerlings-Hellmanns.
Zumindest bis zum Ende der Pandemie sollte sich der Kreis Kleve großzügig zeigen, auch wenn
man natürlich wisse, dass diese Maßnahme allein nicht das wirtschaftliche Überleben der
Gastronomiebranche sichere. Aber Bund und Land böten zurecht Überbrückungshilfen an und viele
Städte und Gemeinden hätten bereits finanzielle Unterstützungsmaßnahmen für die gebeutelten
Restaurants, Cafes und Gaststätten vor Ort beschlossen und z.B. Sondernutzungsgebühren für
Biergärten und Terrassengastronomie auf öffentlichen Flächen reduziert oder ganz gestrichen.
Deshalb müsse der Kreis Kleve ebenfalls ein positives Signal aussenden.
Darüber hinaus seien die gebührenpflichtigen Kontrollen in der amtlichen
Lebensmittelüberwachung nach unserer Auffassung eigentlich für sich schon mehr als nur
reformwürdig. Man sollte sich diese Handhabung mal nach einer Verkehrskontrolle durch die
Polizei vorstellen, wenn der oder die Beamten sagen: „Alles okay bei Ihnen, aber für die
Verkehrskontrolle selbst muss ich jetzt noch 50 Euro von Ihnen kassieren!“.
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